V-Klassifikation
Die Untersuchung und Dokumentation von Blutgefäßeinbrüchen sollte bei Karzinomen und Sarkomen immer erfolgen, auch wenn die V-Klassifikation nur ein fakultativer Deskriptor ist. Er korreliert mit der Fernmetastasierung und entsprechend mit einer schlechteren Prognose.
Es bedeuten:
Die Klassifikation beruht auf der konventionell-histologischen Untersuchung. Zur Abgrenzung gegen eine Lymphgefäßinvasion kann eine EvG-Färbung und oder eine Endothel-Darstellung nötig sein. Mit Hilfe von Lymphendothel-spezifischen Markern ist diese Differenzierung auch mittlerweile immunhistologisch möglich.
Der Nachweis von Blutgefäßeinbrüchen beeinflusst bei manchen Entitäten die pT-Klassifikation.
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Dr. A. Turzynski
Gemeinschaftspraxis
Pathologie
Lübeck