• Gemeinschaftspraxis für Pathologie Lübeck - Tel-Nr.: 0451-78511

Nur etwa 13% der Bevölkerung wissen, was ein Pathologe tut. Vielfach werden wir mit Gerichtsmedizinern verwechselt und in der Tat wird selbst in deutschen Krimis immer wieder der Gerichtsmediziner als Pathologe bezeichnet.

Ein Medizinerwitz (mit dem allerlängsten Bart) besagt: der Pathologe weiß alles, kann nichts und kommt immer zu spät (eine vornehme Umschreibung für den postmortalen Klugsch…er). Noch vor wenigen Jahrzehnten war das wichtigste Aufgabenfeld des Pathologen in der Tat die Zergliederung eines menschlichen Leichnams (Sektion oder Obduktion), um Ausmaß einer Erkrankung, Erfolg oder Misserfolg einer Therapie und die Todesursache zu ergründen. Heutzutage haben sich aber die diagnostischen Verfahren in der Medizin erheblich weiter entwickelt und entsprechend hat sich auch das Aufgabenfeld des Pathologen verlagert.

In der Tat ist es heutzutage der Pathologe, der meist am Anfang einer Erkrankung eine definitive Diagnose stellt, die dann die Basis für die Therapie darstellt.

Der Pathologe arbeitet heute überwiegend am Mikroskop , unter dem er Schnittpräparate aus erkrankten Geweben begutachtet. In dem Maße, wie sich die Sektionstätigkeit des Pathologen verringert hat, ist seine diagnostische klinische Arbeit für Patienten in den Vordergrund getreten und bildet heute mindestens  95 % seiner Arbeit. Die Pathologie ist dabei als so genannte Querschnittsdisziplin ein zentrales klinisch orientiertes Fach. Der Pathologe arbeitet als Facharzt mit Klinik- oder niedergelassenen Ärzten eng zusammen, um Krankheiten frühzeitig zu entdecken (Prophylaxe), sie bei ihrem Ausbruch zu erkennen (Diagnostik) und ihren Verlauf während der Therapie zu überwachen.

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Die Hauptaufgaben sind

  • die makroskopische und mikroskopische Befundung von Operationspräparaten (Resektate) oder von kleinen Gewebsstücken, die im Rahmen von Spiegelungen entnommen werden (Biopsien)
  • die mikroskopische Musterung von Zellen und Zellverbänden aus Körperflüssigkeiten oder -oberflächen auf Krebszellen oder ihre Vorstufen (Zytologien).
  • die intraoperative Schnellschnittdiagnostik und
  • die klinische Obduktion, um klinisch unklare Erkrankungen und den Erfolg/Misserfolg einer Behandlung aufzuklären.

 

Eine zentrale Rolle hat dabei die Krebsdiagnostik inne. Dem Pathologen fällt hierbei eine im eigentlichen Sinne des Wortes “entscheidende” Aufgabe zu. Die Diagnose entscheidet nämlich über die weitere Therapie und bildet die Grundlage für einen chirurgischen Eingriff, eine Strahlentherapie oder eine Chemotherapie. Dieses gilt für die prä-, intra- und postoperative Diagnostik.

Wenn ein Internist zum Beispiel bei einer Magenspiegelung ein Magengeschwür sieht, wird er mit einer kleinen Zange kleine Gewebsproben entnehmen. Der Pathologe untersucht das Gewebe, nachdem es zu mikroskopischen Präparaten verarbeitet worden ist. Die Untersuchung gibt dann darüber Aufschluss, ob das Geschwür durch einen bösartigen Tumor oder eine Entzündung hervorgerufen worden ist, also ob eine maligne oder benigne Erkrankung vorliegt. Darüber hinaus wird der Pathologe sowohl einen Tumor als auch eine Entzündung weiter klassifizieren und graduieren, bei einer Entzündung auch die Ursache benennen können. Je nach Entzündungsursache wird entsprechend medikamentös therapiert.

Im Falle einer Krebserkrankung ist meist eine teilweise oder vollständige operative Entfernung des Magens nötig. Das Ausmaß der Magenresektion ist dabei auch von der pathologischen Klassifikation des Tumors abhängig. Bei einer Operation wird das Magenpräparat dann, noch während der Patient in Narkose liegt, dem Pathologen gebracht, der dann im Rahmen der intraoperativen Schnellschnittdiagnostik den tumornächsten Resektionsrand untersucht. Wenn hierbei noch Tumorausläufer gefunden werden, kann der Chirurg sofort nachresezieren. Auch das Nachresektat wird dann im Schnellschnitt untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht ein Gewebe sparendes Operieren.

Der resezierte Magen wird dann sorgfältig präpariert und die Ausdehnung des Tumors und seiner eventuellen Metastasen in Lymphknoten makroskopisch und mikroskopisch bestimmt. Dabei werden die Resektionsränder vollständig untersucht. Die Tumorausdehnung und die Vollständigkeit wird durch den Pathologen beurteilt und das Ergebnis durch eine standardisierte Tumorverschlüsselung klassifiziert. Diese Klassifikation bestimmt dabei über die weitere Therapie. Bei verschiedenen anderen Tumoren folgt dabei auf der Grundlage der Tumorklassifikation eine weitgehend standardisierte Weiterbehandlung, die dem Patienten einen entsprechend seinem Tumorstadium größtmöglichen Nutzen, in vielen Fällen auch heutzutage die Heilung ermöglicht.

Gelelektrophorese_1Ein bereits breit in die Pathologie integriertes Aufgabenfeld ist die Molekularpathologie: gerade im Bereich der Onkologie geht es darum, die Tumoren noch viel genauer zu klassifizieren und dabei auch die individuelle Biologie eines Tumors zumindest teilweise zu erfassen. Es ist zu erwarten, dass sich aus einer solchen verfeinerten Diagnostik einerseits individuellere und damit besser angepasste Therapieansätze verwirklichen lassen und andererseits unnötige Behandlungen vermieden werden.

Die Untersuchung molekularer Veränderungen bei bestimmten Erkrankungen wird schon lange durchgeführt. Initial wurde sie insbesondere eingesetzt um molekular definierte Erkrankungen zu diagnostizieren und auch um sensitiv bestimmte Krankheitserreger im Gewebe nachweisen zu können.

Einen erheblichen Schub der molekularpathologischen Diagnostik haben allerdings neue Krebsmedikamente gebracht, die als Antikörper oder hochspezifische Inhibitoren bestimmte Proteine in der Krebszelle inaktivieren. Diese Medikamente wirken in der Regel nur, wenn bestimmte Voraussetzungen in der Tumorzelle gegeben sind. Dieses können sein:

  • eine Überexpression des Zielproteins,
  • eine durch eine Mutation hervorgerufene Aktivierung des Proteins oder
  • das Fehlen aktivierender Mutationen in nachgeschalteten Proteinen.

Durch den Nachweis oder Ausschluss dieser Veränderungen im Gewebe kann der Pathologe vorhersagen, ob ein Medikament eine Wirkung im Tumor entfalten kann oder auf keinen Fall eine Wirkung erzielen wird (sog. prädiktive Pathologie). Diese Untersuchungen sind im Rahmen der Zulassung dieser hochspezifischen Medikamente vorgeschrieben und werden in Deutschland flächendeckend und qualitätsgesichert durch die Pathologie angeboten.